ZertES: Ein praxisnaher Leitfaden für rechtskonforme elektronische Signaturen in der Schweiz

Einleitung
Elektronische Signaturen sind heute ein fester Bestandteil digitaler Arbeitsabläufe. In der Schweiz wird ihre rechtliche Gültigkeit jedoch durch ein spezifisches Regelwerk bestimmt: das ZertES (Bundesgesetz über die elektronische Signatur / Loi fédérale sur la signature électronique / Legge federale sulla firma elettronica).
Für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, ist das Verständnis von ZertES entscheidend, um sicherzustellen, dass digital signierte Dokumente nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich verbindlich sind.
Was ist ZertES?
ZertES ist das Schweizer Bundesgesetz, das elektronische Signaturen und Vertrauensdiensteanbieter regelt. Ziel ist es, Rechtssicherheit in digitalen Transaktionen zu schaffen, indem festgelegt wird, wie Identitäten überprüft und wie Signaturen ausgestellt werden.
Im Gegensatz zu flexibleren internationalen Ansätzen legt ZertES grossen Wert auf zertifizierte Identitätsprüfung und regulierte Infrastruktur.
Rechtliche Gültigkeit nach Schweizer Recht
Nach Schweizer Recht ist nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, wenn die Schriftform erforderlich ist (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Diese Unterscheidung ist in der Praxis entscheidend. Während viele digitale Signaturen für interne oder risikoarme Vereinbarungen ausreichend sind, erfüllen sie die gesetzlichen Formvorschriften nicht.
Typische Anwendungsfälle, in denen eine QES erforderlich ist, sind:
- Finanzvereinbarungen
- Kündigung eines Mietvertrags
- regulierte oder compliance-getriebene Prozesse
Wann ist eine ZertES-(QES)-Signatur erforderlich?
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES ist immer dann erforderlich, wenn ein Dokument nach Schweizer Recht der Schriftform unterliegt.
Dies ist typischerweise der Fall, wenn:
- der Vertrag dem Schweizer Recht untersteht, oder
- das Dokument schweizerische gesetzliche oder regulatorische Anforderungen erfüllen muss
In diesen Fällen hängt die Gültigkeit der Signatur davon ab, ob sie die im Schweizer Recht definierten Formvorschriften erfüllt, nicht davon, wo ein allfälliger Streitfall entschieden würde.
Typische Beispiele sind Fälle, in denen gesetzlich die Schriftform erforderlich ist, wie etwa die Kündigung eines Mietvertrags, Konsumkreditverträge, Forderungsabtretungen sowie Dokumente in regulierten Branchen.
Wenn nach Schweizer Recht die Schriftform erforderlich ist, ist nur eine im ZertES-konformen Rahmen ausgestellte QES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
ZertES im internationalen Kontext
ZertES wird häufig mit dem europäischen eIDAS-Rahmenwerk verglichen, da beide verschiedene Stufen elektronischer Signaturen definieren und qualifizierte Signaturen als der handschriftlichen Unterschrift gleichwertig anerkennen.
Sie gelten jedoch in unterschiedlichen Rechtssystemen. Während eIDAS die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sicherstellt, ist seine Gültigkeit in der Schweiz nicht automatisch gegeben.
Für grenzüberschreitend tätige Organisationen ist diese Unterscheidung zentral: Eine eIDAS-konforme Signatur erfüllt nicht zwingend die schweizerischen rechtlichen Anforderungen gemäss ZertES.
Arten elektronischer Signaturen
ZertES definiert drei Stufen elektronischer Signaturen.
- Eine einfache elektronische Signatur (EES) ist die grundlegendste Form und wird häufig aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit eingesetzt.
- Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bietet eine stärkere Integrität und eine engere Verknüpfung mit der Identität.
- Nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) vereint verifizierte Identität, zertifizierte Ausstellung und die rechtliche Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift.
Warum viele Lösungen in der Schweiz nicht konform sind
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass jede E-Signatur-Plattform für rechtsverbindliche Vereinbarungen verwendet werden kann. In der Praxis bieten viele weit verbreitete Tools jedoch nur einfache oder fortgeschrittene elektronische Signaturen.
Nach Schweizer Recht hängt die rechtliche Gültigkeit in Fällen mit Schriftformerfordernis nicht allein von der Signaturoberfläche ab. Entscheidend ist, ob der gesamte Signaturprozess auf einem ZertES-konformen Rahmen basiert, einschliesslich zertifizierter Identitätsprüfung, qualifizierter Zertifikate und der Einbindung einer anerkannten Vertrauensdienstinfrastruktur.
Ohne diese Voraussetzungen kann eine Lösung zwar digitales Signieren ermöglichen, erfüllt jedoch nicht den rechtlichen Standard für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) in der Schweiz.
| Lösung | (QES (ZertES) Unterstützung) | Rechtliche Gültigkeit in der Schweiz | Hinweise |
| DeepSign | Nativ | Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift | End-to-End-ZertES-Workflows, inklusive kostenloser Identitätsprüfung |
| Skribble | Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift | Unterstützt EES/FES/QES mit kostenpflichtigen Identitätsprüfungen von Drittanbietern | |
| Swisscom Sign | Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift | End-to-End-ZertES-Workflows mit kostenpflichtiger Identitätsprüfung | |
| SwissSign | Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift | Offizieller, nach ZertES zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter | |
| DocuSign | Bedingt | Abhängig von der Konfiguration | QES nur über Integration mit QTSPs möglich (z. B. Swisscom) |
| Adobe Acrobat Sign | Bedingt | Abhängig von der Konfiguration | QES nur über Integration mit QTSPs möglich (z. B. Swisscom) |
| YouSign | Begrenzt / Niedrig | Native QES ist nur eIDAS-konform (EU). Für die Schweizer Schriftform (ZertES) nicht gültig. | |
| Dropbox Sign | Begrenzt / Niedrig | Unterstützt nur eIDAS-QES. Keine dokumentierte Unterstützung für ZertES-Anforderungen. | |
| PandaDoc | Begrenzt / Niedrig | Keine native Unterstützung für qualifizierte Signaturen in der Schweiz (ZertES) | |
| Odoo Sign | Keine QES | Nur EES/FES-Unterstützung. Keine Infrastruktur für ZertES-konforme qualifizierte Signaturen. |
Wie lässt sich eine konforme Signatur umsetzen?
Ein ZertES-konformer Prozess erfordert Identitätsprüfung, Ausstellung qualifizierter Zertifikate, sichere Signatur sowie Zeitstempel. Diese Elemente gewährleisten Authentizität, Integrität und rechtliche Durchsetzbarkeit.
Fazit
ZertES definiert eines der strengsten Regelwerke für elektronische Signaturen in Europa. Für Schweizer Unternehmen und öffentliche Organisationen ist die Einführung einer konformen Lösung nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch die Grundlage für vertrauenswürdige digitale Arbeitsabläufe.
FAQs
Ist ZertES in der Schweiz obligatorisch?
ZertES ist nicht in allen Fällen obligatorisch. Wenn jedoch nach Schweizer Recht die Schriftform erforderlich ist, wird eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die innerhalb eines ZertES-konformen Rahmens ausgestellt wurde.
Wann benötige ich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Eine QES ist erforderlich, wenn ein Dokument die gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform nach Schweizer Recht erfüllen muss. Typische Beispiele sind die Kündigung eines Mietvertrags, bestimmte Finanzverträge wie Konsumkreditverträge und Forderungsabtretungen sowie weitere Dokumente, für die gesetzlich ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben ist.
Sind einfache elektronische Signaturen in der Schweiz rechtsgültig?
Ja, einfache elektronische Signaturen (EES) können für viele Anwendungsfälle rechtsgültig sein. Sie erfüllen jedoch nicht die Anforderungen der Schriftform und sind nicht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Ist eine QES unter eIDAS in der Schweiz gültig?
Nicht automatisch. Obwohl eIDAS und ZertES ähnliche Grundprinzipien haben, handelt es sich um getrennte Rechtsrahmen, und es können zusätzliche Anforderungen nach Schweizer Recht gelten.